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Security - Sachkunde §34a
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Über den Beruf:
Security Fachkraft - Sachkunde §34a
Der Beruf der Security-Fachkraft mit Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung (GewO) ist eine Schlüsselrolle im Bereich der Sicherheit und des Schutzes von Menschen und Eigentum. Als Security-Fachkraft sorgen Sie dafür, dass Sicherheitsstandards eingehalten werden und Gefahren rechtzeitig erkannt und abgewendet werden. Dieser Beruf bietet Ihnen die Möglichkeit, in einem dynamischen Umfeld zu arbeiten, in dem Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft gefragt sind.
JIEE UG
Erftstraße 104
41460 Neuss
Rechtliches